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Brückenjob

Heranführung an den Arbeitsmarkt
Brückenjobs sind Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 d SGB II, auch bekannt unter „Ein-Euro-Job“, keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze.

Das grundsätzliche Ziel bei Brückenjobs ist langzeitarbeitslose Menschen langsam ins Arbeitsleben einzubinden. Mit strukturierter, regelmäßiger Arbeit bei gemeinnützigen Arbeitgebern sollen sie entsprechend ihrer persönlichen Voraussetzungen dem allgemeinen Arbeitsmarkt nähergebracht werden.

Die mit dem Brückenjob verfolgten individuellen Ziele für die AGH-Kräfte sind vielfältig. Sie reichen von Arbeitsgewöhnung nach Erkrankung, Stärkung des Selbstbewusstseins, Aussagen zur grundsätzlichen Belastbarkeit und sozialer Anbindung, Erhalt und/oder Aufbau von Tagesstruktur, Erprobung einer Berufsfeldeignung, Erfahrung sozialer Anbindung bis hin zu Kenntnissen zur Motivation.

Der Verbleib in einem Brückenjob ist grundsätzlich angelegt für sechs Monate und ermöglicht Teilhabe am Arbeitsleben. Die Brückenjob-Kräfte werden begleitet und gecoacht. Die Verlängerung einer Arbeitsgelegenheit ist möglich.

low-tec besetzt nach einem Abgleich hausinterne Brückenjobs und die Arbeitsgelegenheiten unserer externen Kooperationspartner mit Menschen, die in einer Arbeitsgelegenheit beschäftigt werden möchten. Weiterhin initiieren wir die Einrichtung neuer AGH-Stellen und sind Ansprechpartner für Teilnehmende und unsere Kooperationspartner mit AGH-Stellen.

Wer kommt in Frage für einen Brückenjob?

  • Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen und die eine Beschäftigung suchen.

Wo werden AGH-Stellen angeboten?

  • an unserem Standort in Düren.
  • bei unseren Koperationspartnern im Kreis Düren.

Ich bin arbeitslos und suche einen Brückenjob - was muss ich tun?

  • Mit Ihrer Integrationskraft des Jobcenters besprechen Sie die Möglichkeit zur freiwilligen Arbeit in einer Arbeitsgelegenheit.
  • Danach führen wir ein klärendes Gespräch bei uns. Wir suchen eine möglichst passgenaue Arbeitsgelegenheit für Sie.
  • Nachdem Ihnen die Arbeitsgelegenheit vorgestellt wurde, weist Sie das Jobcenter dem Brückenjob zu.

Welche Brückenjobs gibt es?

  • Arbeitsgelegenheiten finden sich in den verschiedensten Bereichen wie beispielsweise in der Hauswirtschaft, der sozialen Betreuung, im Fahrdienst, Fahrbegleitung, Lagerhilfe, Bereich Hausmeisterhelfertätigkeiten, Bereich Büro mit Verwaltungs- und Bürohelfertätigkeiten.

Was ist Ihr Gewinn als AGH-Kraft in einem Brückenjob?

  • Jede gearbeitete Stunde wird zusätzlich zu Ihrem ALG II mit 1,80 € vergütet.
  • Während Ihrer Beschäftigung begleiten und coachen wir Sie.
  • Im Unterschied zum Praktikum nehmen Sie längerfristig am Arbeitsleben teil, erlangen berufliche Erfahrung, frischen vorhandene Kenntnisse auf und/oder bauen diese aus, entdecken eigene Fähigkeiten.
  • Sie erleben Kontakte im Arbeitsleben und bauen Ihr persönliches Netzwerk aus.
  • Sie erfahren Anregungen für die weitere Anbindung ins Arbeitsleben.
  • Nach Beendigung der Brückenjobs erhalten Sie eine Bescheinigung oder ein Zeugnis.

Kann der Brückenjob vorzeitig beendet werden?

  • Ja, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen, eine Ausbildung beginnen oder eine andere Fördermöglichkeit sinnvoll erscheint.

Ich bin gemeinnütziger Arbeitgeber und möchte eine AGH-Stelle besetzen

Wie läuft das ab?

Wir stellen Ihnen einen Menschen vor, der in einer Arbeitsgelegenheit arbeiten möchte und nach positivem Verlauf des Gesprächs übernehmen wir die Antragstellung beim Jobcenter Kreis Düren.

Was wird dazu benötigt?

  • Ihre Satzung.
  • Eine Freistellungsbescheinigung Ihres Finanzamtes.

Was ist Ihr Gewinn als Arbeitgeber mit einer AGH-Stelle?

  • Wir beraten Sie kostenlos bei allen Fragen rund um den Brückenjob.
  • Wir vermitteln und betreuen AGH-Kräfte für die Zeit, die Sie im Brückenjob arbeiten.
  • Sie lernen die AHG-Kraft in einem gemeinsamen Termin kennen, dann wird entschieden ob und wann eine AGH-Stelle bei ihnen besetzt werden kann.
  • Wir übernehmen für Sie die Beantragung der zu besetzenden Stellen und Ihr Verwaltungsaufwand bleibt gering.
  • Die schnelle Arbeitsaufnahme einer AGH-Kraft nach dem Antragsverfahren.

Kann der Brückenjob vor Ablauf des Zuweisungszeitraums beendet werden?

Ja, nach Absprache im Falle berechtigter Gründe.

Was sind meine Aufgaben als AGH-Einsatzstelle?

  • Sie melden lediglich zurück, ob die AGH begonnen wurde.
  • Sie senden uns monatlich den Anwesenheitszettel zu.
  • Sie ergänzen den Ergebnisbericht zum Ende der Arbeitsgelegenheit und stellen ein Zeugnis aus.

Alexandra Vaahsen

01.06.2024 – 31.05.2025

Brückenjob wird finanziert durch die job-com – Kommunales Jobcenter